Muss ich Mitglied im Musikverein Oberteuringen sein, damit mein Kind in der Musikschule aufgenommen wird?
Findet auch in den Ferien Musikunterricht statt?
Wo findet der Musikunterricht statt?
Was sind die Ausbildungsinhalte?
Werden ausgefallene Unterrichtsstunden, z.B. wegen Feiertagen, nachgeholt?
Bekomme ich auf jeden Fall ein Leihinstrument vom Musikverein?
Darf ich reparaturbedürftige Leihinstrumente eigenmächtig auf Kosten des Musikvereins reparieren lassen?
Kann ich den Musikunterricht jederzeit kündigen?
Gilt eine Kündigung für den Musikunterricht auch für die Mitgliedschaft beim Musikverein?
Wo können Leihinstrumente nach einer Kündigung abgegeben werden?
Muss ich Mitglied im Musikverein Oberteuringen sein, damit mein Kind in der Musikschule aufgenommen wird?
Für die Aufnahme in die Musikschule wird die Mitgliedschaft im Musikverein Oberteuringen e.V., bei Minderjährigen mindestens eines Erziehungsberechtigten, vorausgesetzt.
Findet auch in den Ferien Musikunterricht statt?
Die, für die Grundschule Oberteuringen festgesetzten Ferien, gelten auch für den Musikunterricht, sofern mit dem Ausbildungsleiter nichts anderes vereinbart wurde.
Wo findet der Musikunterricht statt?
Der Musikverein versucht den Unterricht so zu organisieren, dass er in der Grundschule Oberteuringen oder im Musikerheim des Musikvereins abgehalten werden kann. In Einzelfällen kann der Unterricht auch an anderen Orten stattfinden, z.B. in den Räumen der Musikschule Markdorf.
Was sind die Ausbildungsinhalte?
Die Ausbildung lässt sich in folgende Blöcke einteilen:
- Musikalische Vorbildung
- Ausbildung am Instrument
- Jugendkapelle
- Trachtenkapelle / Fortbildung
Weitere Lerninhalte finden Sie in der Ausbildungsordnung.
Werden ausgefallene Unterrichtsstunden, z.B. durch Feiertage, nachgeholt?
Unterrichtsstunden, welche durch einen Feiertag ausfallen, werden nicht nachgeholt.
Bekomme ich auf jeden Fall ein Leihinstrument vom Musikverein?
Der Musikverein stellt, soweit möglich, den Musikschülern zum Unterricht Leihinstrumente zur Verfügung. Bei beliebten Instrumenten ist das aber nur begrenzt möglich. Soweit die Instrumente vom Musikverein nicht zur Verfügung gestellt werden können, müssen sie vom Musikschüler selbst beschafft werden.
Darf ich reparaturbedürftige Leihinstrumente eigenmächtig auf Kosten des Musikvereins reparieren lassen?
Reparaturbedürftige Leihinstrumente müssen dem Instrumentenwart nach Absprache mit dem jeweiligen Ausbilder bzw. Dirigenten übergeben werden. Es ist untersagt, solche Instrumente selbst einem Instrumentenbauer auf Kosten des Musikvereins zu übergeben.
Kann ich den Musikunterricht jederzeit kündigen?
Während der ersten 3 Ausbildungsmonate ist eine Kündigung jederzeit möglich. Danach gelten folgende Kündigungsfristen, mit 6-wöchiger Meldefrist: 30.09. oder 31.03.
Gilt eine Kündigung für den Musikunterricht auch für die Mitgliedschaft beim Musikverein?
Die Kündigung vom Musikschulunterricht ist nicht gleichzeitig als Kündigung der Mitgliedschaft bei dem Musikverein zu sehen.
Wo können Leihinstrumente nach einer Kündigung abgegeben werden?
Leihinstrumente werden nur dem Ansprechpartner der Musikschule des Musikvereins Oberteuringen, dem Instrumentenwart des Musikvereins oder der Dirigentin übergeben. Eine übergabe an andere Einrichtungen, wie z.B. die Musikschule Markdorf ist untersagt.